Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht ändert für den Kunden wenig – lediglich die Belehrungen des Immobilienmaklers sind umfangreicher geworden. Sorgt das von der Politik neu eingeführte Widerrufsrecht bei Maklerverträgen auch bei Ihnen für Verunsicherung?

Sie haben von dem neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen gelesen?
Sie fragen sich, was nun gilt und wann ein Maklervertrag konkret abgeschlossen wird?
Sie fragen sich, wozu Sie nun drei statt bis dato einmal zustimmen müssen?
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!

Mit Bestätigung der Widerrufsbelehrung gehen Sie im Hause Immo-Connect kein Risiko ein. Wie zuvor vergüten Sie unsere Leistungen erst dann, wenn wir für Sie erfolgreich tätig sein durften – und nur dann!

Sie haben seit Neuestem das Recht, einen abgeschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dies gilt aber nur, wenn der Vertrag außerhalb unserer Büroräume geschlossen wird.

Beispielsweise über:

  • Internet und Mail
  • Post und Fax

oder:

  • im Wohnhaus
  • im Verkaufsobjekt selbst
  • in einem Café

Diese Frist können Sie laut Gesetzgeber nicht nutzen, wenn der Vertrag in unseren Filialen zu Stande kommt. Dann gilt weiterhin altes Recht.

Beschreiben wir es einmal beispielhaft:
Ihnen sagt eines unserer Immobilienexposés aus unserem Internet-Angebot zu. Daraufhin melden Sie sich bei uns und wir treten in Kontakt. Damit ist bereits ein nicht schriftlicher Maklervertrag zwischen ihnen und unserem Hause, in diesem Falle über das Medium Internet zu Stande gekommen.

Zuallererst werden Sie von unserem Hause über Ihr neues Widerrufsrecht aufgeklärt – dies in Form unserer digitalen Widerrufsbelehrung, auf der Sie in Folge drei Häkchen zu aktivieren hätten.

  • Das erste »Häkchen« setzen Sie, um uns Ihre Kenntnisnahme darüber zu bekunden, ohne Angabe von Gründen den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen zu können. Gleichzeitig datieren Sie auch den Start der besagten 14 tägigen Widerrufsfrist.

Streng genommen müsste unser Haus und Sie als Kunde nun auf den Ablauf dieser Widerrufsfrist warten. Unsere Dienstleistungen müssten ruhen. Das will jedoch niemand. Im Gegenteil: Sie möchten doch die von uns zur Vermittlung angebotene Immobilie umgehend besichtigen dürfen.

Für diesen Fall ist das zweite Häkchen zu setzen.

  • Das zweite Häkchen setzen Sie, wenn Sie umgehend Ihre Wunschimmobilie besichtigen wollen. Sie verzichten damit auf Ihr Widerrufsrecht und unser Haus darf umgehend für Sie tätig werden. Wir verpflichten uns somit, Ihnen eine Immobilie erfolgreich vermitteln zu dürfen und minimieren im Gegenzug das Risiko nach erfolgreicher Vermittlung keine Provision zu erhalten. Eine Win-win-Situation!
  • Mit dem dritten Häkchen erlauben Sie unserem Hause, Sie im Zeichen der Verwirklichung Ihres Immobilienwunsches kontaktieren zu dürfen.

Im Rahmen der neuen Gesetzgebung erhalten Sie als Kunde mehr Klarheit rund um den Maklervertag und eine größere Sicherheit beim Abschluss von Maklerverträgen. Denn eines wird klar formuliert: es werden nur Dienstleistungen bezahlt, die auch erbracht werden.