Vermietung!

Seit dem 01.Juni.2018 ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Hierbei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: „wer bestellt, der bezahlt.“ Demnach muss gesetzlich der Auftraggeber im Bereich der Vermietung die Maklercourtage tragen. Parallel erfolgte die Umsetzung der Mietpreisbremse, die in Ballungsräumen die Mietpreissteigerung eindämmen soll.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung und bieten Ihnen weiterhin unsere Dienstleistungen im Bereich der Vermietung an.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Aufnahme vor Ort
  • Ermittlung des zu erzielenden Mietpreises
  • Exposé Gestaltung
  • Vermarktung auf verschiedenen Internet Plattformen sowie Aushang in unseren Filialen
  • Interessentenüberprüfung
  • Besichtigungen
  • Terminkoordination
  • Bonitätsprüfung
  • Mietvertragsgestaltung
  • Uvm…

Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilien, dazu finden Sie hier mehr.

Vertauen Sie auf unsere Immobilien Profis und setzen sich mit uns in Verbindung.